Dies sind die Vorgaben für Sport nach der Corona-Schutzverordnung in NRW ab dem 27.7.2021
Jeder muss sich nach Betreten des Sportzentrums die Hände desinfizieren. Wir stellen Desinfektionsmittel bereit. Mit Ausnahme der Trainingsfläche gilt die Maskenpflicht und 1,5 m Mindestabstand. Die Umkleidebereiche sind geöffnet. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion haben keinen Zutritt.
Die Trainingsgruppe umfasst maximal 12 getestete Personen (Corona Test jünger als 48 Stunden) zuzüglich einer unbegrenzten Anzahl an geimpften/ genesenen Personen. Es gibt keinen Partnerwechsel beim Kontakttraining. Befinden sich mehr als 12 getestete Personen in der Trainingsgruppe, wird das Training nur kontaktlos durchgeführt. Bei kontaktlosem Training wird ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten. Unzulässig ist aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Training.
Nachweise:
- Getestete: Testergebnis (aus einem Testcenter), jünger als 48 Stunden
- Geimpfte: Impfpass oder Impfbescheinigung, 14 Tage nach der zweiten Impfung
- Genesene: positiven PCR-Test, mindestens 28 Tage alt, nicht älter als sechs Monate